Basis für DPMAconnect ist unser Register- und Publikationsservice DPMAregister. Mit DPMAconnect können Sie online über eine Schnittstelle alle amtlichen Register- und Publikationsdaten direkt aus DPMAregister automatisiert und komfortabel abfragen. Die erhaltenen Daten können Sie für interne Zwecke oder zur gewerblichen Nutzung verwenden, z.B. für Rechts- und Verfahrensstandsüberwachungen oder zur Integration in On- und Offline-Datenbanken.
Die Abfrage der Daten kann aktenzeichenunabhängig durchgeführt werden und ist mit den Abfragemöglichkeiten des Expertenmodus von DPMAregister identisch.
Zunächst startet DPMAconnect ausschließlich mit den Markendaten. Sämtliche Text- und Bilddaten der nationalen Marken seit 1875 sind verfügbar. Der Abruf der anderen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster) wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 möglich sein. Einen Überblick über den Datenumfang von DPMAregister erhalten Sie hier.
Das Herunterladen von Daten anderer Patent- und Markenämter ist über diese Schnittstelle nicht gestattet.
Datenverfügbarkeit
Sie können alle Daten jederzeit über die Schnittstelle abrufen. Die Registerdaten aktualisieren wir täglich, die Publikationsdaten wöchentlich (für Patente und Gebrauchsmuster in der Regel donnerstags, für Marken und Geschmacksmuster in der Regel freitags).
Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung des Dienstes richten wir Ihnen einen Zugang mit Nutzernamen und Passwort ein. Die Schnittstelle basiert auf der Web Service Description Language (WSDL) und ist über https:\\dpmaconnect.dpma.de erreichbar. Sie können eine eigene Client-Implementierung einrichten oder eine von uns bereitgestellte Referenz-Client-Implementierung nutzen. Für die Einrichtung eines Testzugangs wenden Sie sich bitte an datenabgabe@dpma.de.
Kosten
Wir bieten DPMAconnect kostenfrei an.
Gewährleistung
Eine Gewährleistung seitens des DPMA hinsichtlich eines unterbrechungsfreien Zugriffs über die Schnittstelle und einer permanenten Verfügbarkeit der Daten aus DPMAregister wird nicht übernommen.
Vertrag
Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist der Abschluss eines Standardvertrages mit dem DPMA, der die Rechte und Pflichten sowie die Nutzungszwecke der Daten regelt. Bitte füllen Sie dazu den
Das DPMA darf seine Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nur zu bestimmten Zwecken abgeben. In § 3 des Vertrages können Sie angeben, zu welchem Zweck Sie die Daten nutzen werden.
Wir haben Ihnen mit a) und b) zwei Möglichkeiten zur Nutzung vorformuliert, die Sie ankreuzen können. Diese Nutzungsrechte entsprechen bereits datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Bei den Freitextfelder c), d) und e) können Sie die mögliche Nutzung Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen. Wenn Sie die Freitextfelder nutzen, beschreiben Sie Ihr Vorhaben bitte so konkret wie möglich, da Ihre Angaben im Hinblick auf datenschutzrechtliche Belange durch das DPMA überprüft werden müssen.
Bitte schicken Sie den Vertrag mit der Anlage in zweifacher Ausfertigung an das DPMA. Und beachten Sie bitte auch, dass der Vertrag eine rechtsgültige Originalunterschrift haben muss.
Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 2.1.2.a - Publikation und Datenabgabe
80297 München
Kontakt
Sollten Sie Fragen zum Datenbezug haben, erreichen Sie uns unter
Download
Nach Vertragsabschluss steht Ihnen dann der Downloadbereich zur Verfügung.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 18.04.2013