(31.05.2011)
Die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung vom 26. Mai 2011 (BGBl. I S. 996; BlPMZ 2011, 206) geändert.
Durch Artikel 1 der Verordnung wurde die Patentverordnung (PatV) an die Änderungen der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt infolge der Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster (ElSA Pat/Gbm) angepasst (vgl. hierzu auch die Mitteilung Nr. 9/10 vom 29. November 2010, BlPMZ 2010, 417). Gleichzeitig wurden die Vorschriften zu den ergänzenden Schutzzertifikaten geändert.
Insbesondere wird auf folgende Änderungen hingewiesen:
Durch Artikel 2 der Verordnung wurde die Gebrauchsmusterverordnung aufgrund der mit ElSA Pat/Gbm verbundenen technischen und organisatorischen Strukturen beim Deutschen Patent- und Markenamt geändert. Auch in Gebrauchsmustersachen ist es künftig nicht mehr erforderlich, die Anmeldungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die Verordnung ist am 31. Mai 2011 in Kraft getreten.
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