Die nach § 19 MarkenV in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde am 28. Dezember 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die neue Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GeschmMV in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anzuwendende Fassung der Einteilung der Klassen und Unterklassen sowie der Warenliste auf Grundlage der Locarno-Klassifikation wurde am 28. Dezember 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Einteilung der Klassen und Unterklassen sowie die geltende Warenliste finden Sie hier:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 30.04.2013