Die Markenverordnung wurde durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2629) geändert.
Durch die Verordnung wird die Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt an die 10. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" angepasst. Die Anlagen 1 bis 3 zu § 19 der Markenverordnung wurden entsprechend neu gefasst. Hinsichtlich der Einzelheiten zu Inhalt und Auswirkungen der Änderungen wird auf die Mitteilung Nr. 17/11 der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die 10. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza vom 30. September 2011 verwiesen.
Die Änderungen wurden in die Suchmaschine für Waren- und Dienstleistungsbegriffe eingearbeitet.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Markenverordnung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 30.04.2013