Das Harmonisierungsamt in Alicante (HABM) hat zusammen mit dem DPMA und weiteren europäischen Patent- und Markenämtern eine gemeinsame Mitteilung verfasst, um darüber zu informieren, auf welche Weise die Markenämter der Europäischen Union künftig das EuGH-Urteil zum IP Translator vom 19. Juni 2012 anwenden werden. Ziel ist eine harmonisierte Umsetzung des Urteils, um sowohl den zuständigen Behörden als auch den Wirtschaftsteilnehmern Rechtssicherheit zu geben.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.05.2013