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Zahlung per Einzugsermächtigung

Hinweise


1. Vordruck
Verwenden Sie für die Einzugsermächtigung bitte ausschließlich den hierfür vorgesehenen Vordruck pdf- Datei A 9507.


2. Einzugsermächtigung per Telefax
Eine Einzugsermächtigung können Sie auch nur per Telefax übermitteln. Die Nachsendung des Originals per Post ist nicht erforderlich.


3. Sammel-Einzugsermächtigung
Eine Einzugsermächtigung können Sie auch für mehrere Aktenzeichen erteilen. In diesem Fall fügen Sie dem Vordruck A 9507 bitte eine Einzahlungsliste bei. Tragen Sie dann im Formblatt A 9507 wie gewohnt die Bankverbindungsdaten ein. Im Feld Gebührennummer vermerken Sie bitte "laut beiliegender Liste" und übertragen Sie Gesamtbetrag der Einzahlungsliste in das Formblatt. Bitte heften oder klammern Sie die Einzahlungsliste an das Formblatt A 9507.

  • Einmaleinzug: Auf dem Vordruck notieren Sie bitte den Gesamtbetrag und verweisen auf die beigefügte Einzahlungsliste. Diese sollte detailliert alle Angaben enthalten, die eine korrekte Zuordnung der Gebühr ermöglichen (amtliche Aktenzeichen, Gebührennummer, Verwendungszweck, Betrag). Ein weiterer Verwendungszweck ist bei vollständiger und richtiger Gebührennummer nicht erforderlich.
    • Praxistipp:
      Es empfiehlt sich, im Kopfteil der Liste auch Ihr internes Aktzeichen anzugeben, damit Sie die Zahlungen in Ihrer Buchhaltung besser zuordnen können. Bewährt haben sich hier Listen-Nummern, z.B. Liste 10/2009.
  • Dauereinzug: Hier genügt es, wenn Sie eine Auflistung der betreffenden amtlichen Aktenzeichen beifügen.


Beispiel für eine Einzahlungsliste bei Sammeleinzugsermächtigung
SAMMEL-Einzug  Ermächtigung vom  TT.MM.JJ 
Internes Zeichen  z.B.: (Liste) 10/2009   
amtliches deutsches Aktenzeichen einschließlich Prüfziffer (KZ JJJJ 123456.P)  Gebührennummer laut Kostenmerkblatt  Betrag zur Gebührennummer in EURO 
99 9999 99999.9  999999  999,99 
99 9999 99999.9  999999  9999,99 
usw.   usw.   usw. 
  Gesamtbetrag  99999999,99 

Adressangabe für Briefpost:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zahlungsverkehr / Einzug
Zweibrückenstrasse 12
80331 München

Fax:
089 2195 2192

oder elektronisch an
zahlungsverkehr@dpma.de mit dem Betreff "Sammeleinzug".

Format der Liste: ausschließlich DIN A4

4. Einzahlungstag bei Einzugsermächtigung

Als Einzahlungstag gilt gemäß § 2 Patentkostenzahlungsverordnung (PatKostZV) der Tag ihres Eingangs beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Bundespatentgericht, bei zukünftig fällig werdenden Gebühren der Tag der Fälligkeit der Gebühr.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013