1. Vordruck
Verwenden Sie für die Einzugsermächtigung bitte ausschließlich den hierfür vorgesehenen Vordruck
A 9507.
2. Einzugsermächtigung per Telefax
Eine Einzugsermächtigung können Sie auch nur per Telefax übermitteln. Die Nachsendung des Originals per Post ist nicht erforderlich.
3. Sammel-Einzugsermächtigung
Eine Einzugsermächtigung können Sie auch für mehrere Aktenzeichen erteilen. In diesem Fall fügen Sie dem Vordruck A 9507 bitte eine Einzahlungsliste bei. Tragen Sie dann im Formblatt A 9507 wie gewohnt die Bankverbindungsdaten ein. Im Feld Gebührennummer vermerken Sie bitte "laut beiliegender Liste" und übertragen Sie Gesamtbetrag der Einzahlungsliste in das Formblatt. Bitte heften oder klammern Sie die Einzahlungsliste an das Formblatt A 9507.
| SAMMEL-Einzug | Ermächtigung vom | TT.MM.JJ |
|---|---|---|
| Internes Zeichen | z.B.: (Liste) 10/2009 | |
| amtliches deutsches Aktenzeichen einschließlich Prüfziffer (KZ JJJJ 123456.P) | Gebührennummer laut Kostenmerkblatt | Betrag zur Gebührennummer in EURO |
| 99 9999 99999.9 | 999999 | 999,99 |
| 99 9999 99999.9 | 999999 | 9999,99 |
| usw. | usw. | usw. |
| Gesamtbetrag | 99999999,99 |
Adressangabe für Briefpost:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zahlungsverkehr / Einzug
Zweibrückenstrasse 12
80331 München
Fax:
089 2195 2192
oder elektronisch an
zahlungsverkehr@dpma.de mit dem Betreff "Sammeleinzug".
Format der Liste: ausschließlich DIN A4
Als Einzahlungstag gilt gemäß § 2 Patentkostenzahlungsverordnung (PatKostZV) der Tag ihres Eingangs beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Bundespatentgericht, bei zukünftig fällig werdenden Gebühren der Tag der Fälligkeit der Gebühr.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013