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Hinweise für PCT-Anmelder

Internationale Patentanmeldungen nach dem PCT beim DPMA als Anmeldeamt

  • Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wird am 1. Juni 2011 die elektronische Schutzrechtsakte einführen. Das neue IT-System ermöglicht es, dass künftig Patent- und Gebrauchsmusterverfahren von der Anmeldung bis zum Abschluss des Prüfungs- und Einspruchsverfahrens und darüber hinaus im DPMA vollständig elektronisch bearbeitet werden. Vorab werden aufwändige Maßnahmen im DPMA erforderlich, um den möglichst reibungslosen Übergang zur vollelektronischen Bearbeitung zu gewährleisten.


  • Zu diesen Maßnahmen gehört, dass PCT-Anmeldungen im Mai 2011 nicht bearbeitet werden.
    • Es kommt daher zu Bearbeitungsverzögerungen von PCT-Anmeldungen von einem Monat zuzüglich der Übermittlungsdauer eines Aktenexemplars an das Internationale Büro und die Internationale Recherchenbehörde.
    • Die Anmelder werden gebeten, diesen Umstand zu beachten, um Verfristungen zu vermeiden.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013