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Hinweise für das Patentverfahren

Unaufgefordert nachgereichte Offenlegungsunterlagen zu Anmeldungen vom 01.12.2009 bis einschließlich 30.04.2011

  • Am 01.6.2011 wird die Elektronische Schutzrechtsakte im DPMA eingeführt.
    • Zur Vorbereitung der Offenlegungsschriften mit den neuen Programmabläufen werden Neuanmeldungen mit einem Erstanmelde- oder Priodatum zwischen dem 01.12.2009 und dem 30.04.2011 bereits vorab eingescannt.
    • Dieses Scannen erfolgt selbstverständlich erst nach Abschluss der Formalprüfung (§ 42 PatG). Nach diesem Zeitpunkt unaufgefordert nachgereichte Unterlagen (wie etwa neue Zusammenfassung, Zeichnung zur Zusammenfassung, bessere Zeichnungen) können damit aber für die Publikationsschrift nicht mehr berücksichtigt werden.
    • Nach Aufforderung durch das Deutsche Patent- und Markenamt nachgereichte Unterlagen
      (z. B. Zusammenfassung, Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnungen) werden für die Erstveröffentlichung selbstverständlich nach wie vor berücksichtigt.
  • Siehe hierzu auch

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