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Kostensenkung bei Geschmacksmusteranmeldungen - Wegfall der Auslagenpauschale für Bekanntmachungen

(21.12.2009)

Die für Geschmacksmusteranmeldungen bislang zu zahlende Auslagenpauschale für Bekanntmachungen in Höhe von 12 Euro je Muster wird nicht mehr erhoben. Das gilt für alle Geschmacksmuster, die ab dem 1. Januar im Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht werden. Damit reduzieren sich die Anmeldekosten für eine Einzelanmeldung von 82 Euro auf 70 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung von zehn oder mehr Mustern kostet ein Muster statt bisher 19 Euro nur noch 7 Euro.


Geschmacksmuster-Gebühren - bisher und zukünftig
    Bisher  Künftig  Vergleich 
    Gebühr + Auslagen  Gebühr   
Anmeldekosten  Einzelanmeldung  70 Euro + 12 Euro  70 Euro  - 15 % 
Anmeldekosten  Sammelanmeldung, 15 Muster  105 Euro + 180 Euro  105 Euro  - 63 % 
Erstreckungskosten  Einzelnes Geschmacksmuster  40 Euro + 12 Euro  40 Euro  - 23 % 
Erstreckungskosten  Sammeleintragung, 15 Geschmacksmuster  60 Euro + 180 Euro  60 Euro  - 75 % 

Streichung der Auslagen-Nummer 302 310
Die Auslagen-Nr. 302 310 nach dem Kostenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 DPMAVwKostV wird zu Beginn des Jahres 2010 rückwirkend zum 1. Januar 2010 gestrichen werden. Die Änderung gilt für Veröffentlichungen im Geschmacksmusterblatt ab dem 1. Januar 2010. Sie betrifft alle Registrierungen, zu denen eine Wiedergabe zu veröffentlichen ist, also Erstveröffentlichungen mit Wiedergaben und Veröffentlichungen von Erstreckungen.

Hintergrund
Ab dem 1. Januar 2010 wird das Geschmacksmusterblatt vollständig im DPMA hergestellt werden. Externe Kosten für die Veröffentlichung der Geschmacksmuster-Wiedergaben durch ein beauftragtes Unternehmen fallen somit nicht mehr an.

Rückzahlung
Nach bislang geltendem Recht war die Auslagenpauschale mit der Anmeldung vorauszuzahlen. Beträge, die für Bekanntmachungen im Geschmacksmusterblatt ab dem 1. Januar 2010 vorausgezahlt wurden, wird das Deutsche Patent- und Markenamt zurückerstatten.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013