(11.02.2010)
Für die beiden Recherchesäle in München und Berlin ist zum 1.1.2010 eine geänderte Entgeltregelung in Kraft getreten. Seit Oktober 2009 müssen Entgelte, die für die kostenpflichtigen Dienstleistungen in den Recherchesälen anfallen, mit einer neuen wieder aufladbaren Magnetkarte (Smartcard) bezahlt werden. Restguthaben können von der bisher verwendeten Einweg-Magnetkarte auf die Smartcard übertragen werden. Einzelheiten finden Sie in der
Entgeltregelung.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013