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Hinweis

auf das Inkrafttreten der 9. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für Geschmacksmuster nach Locarno (Locarno Klassifikation)

(11.12.2008)

Am 1. Januar 2009 tritt die 9. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) in Kraft. Die deutsche Übersetzung der Klassifikation ist auf der Webseite des DPMA abrufbar (http://www.dpma.de/service/klassifikationen/locarnoklassifikation/index.html).

Klasse 99 ("Verschiedenes") wird vollständig aufgelöst. Alle bislang darin enthaltenen Waren werden anderen Klassen zugeordnet. Neu geschaffen wird Klasse 32 mit der Überschrift "Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen". Zudem werden zusätzliche Warenbezeichnungen in die Warenliste aufgenommen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wendet die 9. Ausgabe der Locarno-Klassifikation ab dem 1. Januar 2009 bei allen Geschmacksmustereintragungen an. Außerdem werden eingetragene Geschmacksmuster im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen umklassifiziert, sofern ihre Klassifizierung von einzelnen Änderungen betroffen ist (§ 8 Abs. 3 GeschmMV).

Die Anlagen 1 und 2 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 GeschmMV werden derzeit entsprechend angepasst.


3660/2-4.3.2-Bd.I/7

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