(07.07.2010)
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung (DPMAVwKostV) wurde die Auslagenpauschale für Geschmacksmusterbekanntmachungen in Höhe von 12 EUR je Muster (Auslagen-Nr. 302 310 nach dem Kostenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 DPMAVwKostV) rückwirkend zum 1. Januar 2010 aufgehoben. Die Verordnung ist am 25. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 809). Das Deutsche Patent- und Markenamt erhebt die Auslagenpauschale bereits seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr (siehe auch die Veröffentlichung vom 21. Dezember 2009).
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