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Änderung des Geschmacksmuster-Anmeldeverfahrens

Was ändert sich zum 1. November 2008?

Mit der Änderung der Geschmacksmusterverordnung am 01. November 2008 ist das Verfahren zur Eintragung von Geschmacksmusteranmeldungen weiter vereinfacht, modernisiert und kundenfreundlicher gestaltet worden.

Es ergeben sich für Ihre Geschmacksmusteranmeldungen folgende Änderungen:


Änderungen bei...  Alte Regelung  Neue Regelung 
Wiedergabe  ausschließlich in Papierform auf den vorgeschriebenen Formblättern  Anstelle der Papierform können elektronische Datenträger (CD und DVD) verwendet werden.
Datei-Format: JPEG (*.jpg)
Auflösung: min. 300 dpi
Dateigröße: max. 2 MB 
Beschreibungen bei Sammelanmeldung  keine Regelung  Beschreibungen innerhalb einer Sammelanmeldung sind für jedes Muster gesondert zu formulieren. 
Veröffentlichung der Beschreibung  Bekanntmachung der Beschreibung oblag dem Willen des Anmelders.  Eingereichte Beschreibungen werden in jedem Fall bekannt gemacht. 
Wie kann man die Beschreibung einreichen?  bisher nur in Papierform  Bei Verwendung digitaler Datenträger kann die Beschreibung im Format *.txt auf dem Datenträger gespeichert werden. 
Beschränkung der Länge einer Beschreibung  200 Wörter pro Anmeldung  Beschreibungen sind zu jedem Muster gesondert zu formulieren, max. 100 Wörter pro Muster. 
Anzahl der Exemplare bei Wiedergabe und Beschreibung  Exemplare mussten dreifach eingereicht werden.  Jeweils ein Exemplar genügt. 
Einreichung der Wiedergaben bei Sammelanmeldungen  bislang keine Regelung in der Geschmacksmusterverordnung  Bei Sammelanmeldungen ist für jedes Muster ein gesondertes Formblatt zu verwenden. 
Anzahl der Darstellungen pro Muster  maximal 7  maximal 10 
Erzeugnisangabe von Amts wegen  Bislang keine Regelung vorhanden.  Das DPMA kann einen recherchierbaren Warenbegriff hinzufügen. 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir informieren Sie gern ausführlich über die Änderungen der Geschmacksmusterverordnung. Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 089/2195 3402 oder per E-Mail an info@dpma.de zur Verfügung.

Die geänderte Geschmacksmusterverordnung (Formblatt 5701) finden Sie pdf- Datei hier.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013