Mit der Änderung der Geschmacksmusterverordnung am 01. November 2008 ist das Verfahren zur Eintragung von Geschmacksmusteranmeldungen weiter vereinfacht, modernisiert und kundenfreundlicher gestaltet worden.
Es ergeben sich für Ihre Geschmacksmusteranmeldungen folgende Änderungen:
| Änderungen bei... | Alte Regelung | Neue Regelung |
|---|---|---|
| Wiedergabe | ausschließlich in Papierform auf den vorgeschriebenen Formblättern | Anstelle der Papierform können elektronische Datenträger (CD und DVD) verwendet werden. Datei-Format: JPEG (*.jpg) Auflösung: min. 300 dpi Dateigröße: max. 2 MB |
| Beschreibungen bei Sammelanmeldung | keine Regelung | Beschreibungen innerhalb einer Sammelanmeldung sind für jedes Muster gesondert zu formulieren. |
| Veröffentlichung der Beschreibung | Bekanntmachung der Beschreibung oblag dem Willen des Anmelders. | Eingereichte Beschreibungen werden in jedem Fall bekannt gemacht. |
| Wie kann man die Beschreibung einreichen? | bisher nur in Papierform | Bei Verwendung digitaler Datenträger kann die Beschreibung im Format *.txt auf dem Datenträger gespeichert werden. |
| Beschränkung der Länge einer Beschreibung | 200 Wörter pro Anmeldung | Beschreibungen sind zu jedem Muster gesondert zu formulieren, max. 100 Wörter pro Muster. |
| Anzahl der Exemplare bei Wiedergabe und Beschreibung | Exemplare mussten dreifach eingereicht werden. | Jeweils ein Exemplar genügt. |
| Einreichung der Wiedergaben bei Sammelanmeldungen | bislang keine Regelung in der Geschmacksmusterverordnung | Bei Sammelanmeldungen ist für jedes Muster ein gesondertes Formblatt zu verwenden. |
| Anzahl der Darstellungen pro Muster | maximal 7 | maximal 10 |
| Erzeugnisangabe von Amts wegen | Bislang keine Regelung vorhanden. | Das DPMA kann einen recherchierbaren Warenbegriff hinzufügen. |
Wir informieren Sie gern ausführlich über die Änderungen der Geschmacksmusterverordnung. Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 089/2195 3402 oder per E-Mail an info@dpma.de zur Verfügung.
Die geänderte Geschmacksmusterverordnung (Formblatt 5701) finden Sie
hier.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013