Ergänzende Schutzzertifikate
Verlängerte Schutzdauer bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln möglich
Bei Patenten auf Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels besteht die Möglichkeit, die Schutzdauer um bis zu fünf Jahre verlängern zu lassen und noch einmal um maximal weitere sechs Monate bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel (pädiatrische Verlängerungen).

Verlängerte Schutzdauer
Die Zertifikatsanmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zulassung des entsprechenden Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wenn ein Grundpatent zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht erteilt war, muss der Antrag spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung des Grundpatents beim DPMA eingehen. Wird ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt, schliesst sich die Laufzeit des Zertifikats unmittelbar an die Höchstlaufzeit des Grundpatents (20 Jahre) an.
Symposium "Ergänzende Schutzzertifikate - geringe Anmeldezahlen, hohe wirtschaftliche Bedeutung" am 17. März 2011 im DPMA
Unter dem Motto "Ergänzende Schutzzertifikate - geringe Anmeldezahlen, hohe wirtschaftliche Bedeutung" diskutierten Vertreter nationaler und internationaler Organisationen sowie Experten aus Industrie und Anwaltschaft im Deutschen Patent- und Markenamt in München wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu ergänzenden Schutzzertifikaten.
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Programm
- Präsentationen:
- Dr. Roman Maksymiw, Deutsches Patent- und Markenamt:
Ergänzendes Schutzzertifikat ? Ein EU-Patent?
- Dr. Martin Gosmann, Abbott Products GmbH:
Produktentwicklung und Zulassung: Auswirkungen auf die Anmeldestrategie von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten
- Dr. Klemens Stratmann, Patent- und Rechtsanwälte HOFFMANN EITLE:
Ergänzende Schutzzertifikate für Wirkstoffkombinationen
- Dr. Arno Hartmann, Merck KGaA:
Mehrere ergänzende Schutzzertifikate für das gleiche Erzeugnis oder verschiedene Erzeugnisse unter einem Schutzrecht
- Peter R Thomsen, Novartis International AG:
Transparenz und Planungssicherheit für Drittparteien bei Ergänzenden Schutzzertifikaten
- Dr. Christopher Brückner, Patent- und Rechtsanwälte BARDEHLE PAGENBERG:
Definition des Erzeugnisses in Abhängigkeit von der pharmakologischen Wirkung ? Verhältnis zu Erwägungsgrund 14 der EG-Verordnung 1610/96 und Auswirkungen für die pharmazeutische Industrie
- Dr. Matthias Kindler, Patent- und Rechtsanwälte HOFFMANN EITLE:
Ergänzende Schutzzertifikate für Medizinische Geräte/Medizinprodukte?
- Dr. Dieter Schneider, Deutsches Patent- und Markenamt:
Zweite medizinische Indikation und ergänzende Schutzzertifikate ? Neue Situation durch das EPÜ 2000?
- Dr. Georg Fuchs, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG:
(1,35 MB) Ergänzende Schutzzertifikate für päd. Untersuchungen von Wirkstoffen
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013