
Markenrecherchen sind wichtig. Nur so können Sie überprüfen, ob Ihre geplante Marke keine älteren Rechte verletzt. Auch nach der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen, nur so können Sie sie wirkungsvoll verteidigen.
Das DPMA überprüft nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten sich deshalb bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung vergewissern, ob die gewünschte Marke keine Rechte Dritter verletzt. Sonst kann es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und sie eventuell zu löschen ist. Auch kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Wenn Sie eine eingetragene Marke besitzen, sollten Sie sie auch überwachen und verteidigen. Regelmäßige Markenrecherchen helfen Ihnen dabei. So sind Sie über neu eingetragene Marken informiert und können schneller beurteilen, ob zum Beispiel eine Verwechslungsgefahr mit Ihrer eigenen Marke besteht. Sie können dann zum Beispiel auch rechtzeitig ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren einleiten.
Im Dienst DPMAregister können Sie nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. In dieser Datenbank können Sie kostenfrei recherchieren.
Beachten Sie bei Ihrer Recherche bitte, dass Sie in DPMAregister zwar Marken mit übereinstimmenden Merkmalen ihrer Markenanmeldung finden können, eine Ähnlichkeitsrecherche allerdings nicht möglich ist. Ein Widerspruch gegen Ihre Marke kann auch aus einer ähnlichen Marke erfolgen. Komplexe Ähnlichkeitsrecherchen werden von diversen Dienstleistern angeboten.
In DPMAregister/Marken können Sie auch Gemeinschaftsmarken (EM) und International registrierte Marken (IR) mit Schutzwirkung Deutschland recherchieren.
Das DPMA übernimmt für diese Daten keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere sind keine IR-Marken mit Benennung EM vorhanden.
Für eine vollständige Recherche zu Marken mit Schutzwirkung in Deutschland und aktuellen Rechtsstandsinformationen verwenden Sie bitte die Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt CTM-Online sowie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum ROMARIN.
Gegen eine nationale Marke können nicht nur Widersprüche aus älteren nationalen Marken, sondern auch aus älteren Gemeinschaftsmarken oder IR-Marken mit nationaler Geltung erhoben werden. Deshalb sollten Ihre Recherchen nach entgegenstehenden älteren Rechten auch Gemeinschaftsmarken und IR-Marken umfassen. Sie können hierzu in den Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum recherchieren:
Mehr zum Thema Recherche finden Sie im
Infoblatt Marken-Recherche im Internet.
Außerdem können Namen und Logos, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, andere Markenrechte verletzen, selbst wenn diese nicht in Markenregistern eingetragen wurden. Suchen Sie daher auch in Internet-Suchmaschinen, Telefonverzeichnissen, Handelsregistern, Titelschutzanzeigen und/oder Branchen- beziehungsweise sonstigen Produktverzeichnissen nach identischen oder ähnlichen Namen.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 04.04.2013