Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) ist für die Eintragung zuständig.
Die Schutzdauer der Gemeinschaftsmarke beträgt zunächst 10 Jahre. Sie kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung direkt beim Harmonisierungsamt (HABM) ein. Für Ihre Anmeldung können Sie das vom Harmonisierungsamt herausgegebene Formular verwenden.
Weitere Informationen zu Gemeinschaftsmarken finden Sie auf den Internet-Seiten des HABM.
Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. Der Antrag auf Internationale Registrierung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
Nach Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages an die WIPO prüft diese den Antrag, trägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die Registrierung in der "Gazette des marques internationales". Die Marke ist nun in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (unter dem PMMA im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der IR-Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern bestehen.
Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt nach dem MMA 20 Jahre, nach dem PMMA 10 Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden.
Für einen Antrag auf internationale Registrierung sind die von der WIPO herausgegebenen Formblätter zu verwenden. Dies gilt auch für alle weiteren Anträge an die WIPO zu international registrierten Marken. Ein Merkblatt zur Internationalen Registrierung nach dem MMA und PMMA, Anleitungen zum Ausfüllen der WIPO-Formblätter sowie das Begleitschreiben, das an das DPMA zu senden ist, finden Sie hier. Die Antragsformulare können auch bei der Auskunftsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts bestellt werden.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013