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Marke

Markenschutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen

Kompass

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.

Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird.

Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.


Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).

Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.

Internationale Registrierung ist auch möglich!

Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie wollen Ihren Schutz ausdehnen? Dann können Sie einen Antrag auf Internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) stellen. Dieser Antrag ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.

Und was ist eine Gemeinschaftsmarke?

Im Falle, dass Sie Schutz in den Ländern der Europäischen Union begehren, können Sie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eine Gemeinschaftsmarke anmelden.

Schutz geographischer Herkunftsangaben

Für bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel können gemäß EU-Verordnung Nr. 1151/2012 (vgl. auch §§ 130-136 Markengesetz)

  • geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), z.B. "Odenwälder Frühstückskäse" oder
  • geschützte geographische Angaben (g.g.A.), z.B. "Thüringer Rostbratwurst" registriert werden.

Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung ist beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst durch das DPMA und anschließend durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im pdf- Datei Merkblatt über den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen.

Ein Blick ins Gesetz...

Diese Seiten fassen die wesentlichen Informationen zur Marke zusammen. Sie enthalten daher auch vereinfachte und verallgemeinernde Aussagen. Eine vollständige und verbindliche Darstellung der Materie ist in diesem Rahmen jedoch nicht möglich. Weitergehende Informationen können Sie den Merkblättern des DPMA und im Zweifelsfall den Gesetzestexten entnehmen. Als gesetzliche Grundlagen gelten hier das Markengesetz (MarkenG) und die Markenverordnung (MarkenV).

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013