
Geschmacksmusterrecherchen sind wichtig. Bevor Sie ein Geschmacksmuster anmelden, sollten Sie sich über den bestehenden Formenschatz informieren und nach bereits eingetragenen Geschmacksmustern recherchieren. Die Recherche hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche Designs eingetragen sind. Eine mögliche Verletzung älterer Schutzrechte wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte festgestellt.
Auch nach der Eintragung Ihres Geschmacksmusters sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen, um Ihr Design wirkungsvoll zu verteidigen.
Über den elektronischen Dienst DPMAregister haben Sie die Möglichkeit, die Publikationsdaten, die Bildwiedergaben sowie die aktuellen Rechts- und Verfahrenstände bestehender Geschmacksmuster kostenfrei zu recherchieren. Daneben steht das Geschmacksmusterblatt zum Herunterladen bereit.
Der Einsteigermodus ermöglicht eine Basis-Recherche - mit einfachen Suchabfragen - in den am häufigsten verwendeten Recherchefeldern (u. a. Registernummer, Inhaber, Bezeichnung/Erzeugnisse, Warenklassen). Für die Erzeugnisangabe nutzen Sie am besten unsere Suchmaschine.
Mit dem direkten Ausdruck aus DPMAregister können Sie sich jederzeit selbst einen unbeglaubigten Registerauszug kostenfrei erstellen. Hierzu betätigen Sie bitte die Schaltfläche "PDF-Download". Falls Sie aber einen beglaubigten Registerauszug wünschen, erhalten Sie diesen beim DPMA auf schriftlichen Antrag. Für einen beglaubigten Registerauszug erheben eine Gebühr von 20 Euro.
Daneben können Sie in den Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum recherchieren. Auch Recherchen nach Gemeinschaftsgeschmacksmustern oder international registrierten Mustern sind wichtig, denn auch diese können Ihrem deutschen Geschmacksmuster eventuell entgegenstehen.
Vor einer Anmeldung sollten Sie auch in Internet-Suchmaschinen, Messekatalogen oder sonstigen Produktverzeichnissen nach identischen oder ähnlichen Designs recherchieren. Alle industriellen oder handwerklichen Gegenstände, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden oder die z. B. auf einer Messe ausgestellt wurden, können dem Schutz Ihres Geschmacksmusters entgegenstehen.
Mehr zum Thema Recherche finden Sie im Flyer:
Geschmacksmuster-Recherche im Internet.
Sie können beglaubigte und unbeglaubigte Registerauszüge anfordern. Diese erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 20 Euro beziehungsweise 15 Euro. Schriftliche Auszüge über eingetragene Geschmacksmuster eines bestimmten Anmelders erhalten Sie gegen eine Gebühr von 15 Euro.
Außerdem können Sie Kopien aus der Verfahrensakte einer Geschmacksmustereintragung anfordern. Dazu stellen Sie beim DPMA bitte einen Antrag auf Akteneinsicht.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 06.03.2013