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Gebühren

Gebühren für das Geschmacksmuster im Überblick

Anmeldegebühren

Anmeldekosten
Gebührenart  Euro 
Einzelanmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von 5 Jahren)  70 Euro 
- bei elektronischer Anmeldung  60 Euro 
Sammelanmeldung (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden)   7 Euro je Muster,
mindestens jedoch 70 Euro 
- bei elektronischer Anmeldung   6 Euro je Muster,
mindestens jedoch 60 Euro 

Beispiel

Für eine Sammelanmeldung mit 20 Mustern beträgt Anmeldegebühr somit 140 Euro. Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag gezahlt werden.

Zahlungsfrist

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen.

Kosten bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe

Anmeldegebühr

Wenn Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe beantragen, müssen Sie nur eine ermäßigte Anmeldegebühr zahlen. Die Anmeldegebühr beträgt dann 3 Euro je Muster. Mindestens werden jedoch 30 Euro fällig.

Anmeldegebühren bei Aufschiebung
Gebührenart  Euro 
Einzelanmeldung  30 Euro 
Sammelanmeldung (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden)  3 Euro je Muster,
mindestens jedoch 30 Euro 

Erstreckungsgebühr

Innerhalb von 30 Monaten können Sie entscheiden, ob Sie den Schutz auf die volle Erstschutzfrist von fünf Jahren erstrecken wollen. Die Erstreckungsgebühr beträgt 4 Euro je Muster, mindestens jedoch 40 Euro.

Erstreckungskosten
Gebührenart  Euro 
Einzelanmeldung  40 Euro 
Sammelanmeldung  4 Euro je Muster,
mindestens jedoch 40 Euro 

Aufrechterhaltungsgebühren

Aufrechterhaltungsgebühren für jedes Geschmacksmuster (auch in einer Sammelanmeldung)
Schutzperiode  Euro 
für das 6. bis 10. Schutzjahr  90 Euro 
für das 11. bis 15. Schutzjahr   120 Euro 
für das 16. bis 20. Schutzjahr   150 Euro 
für das 21. bis 25. Schutzjahr   180 Euro 
Die entsprechende Aufrechterhaltungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die jeweils fällige Gebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. eines Zuschlags von 50 EUR zu bezahlen. Frühestens kann sie ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. 

Detaillierte Gebührenübersicht

pdf- Datei Kostenmerkblatt - Liste aller Gebühren und Auslagen


Zahlungshinweise

Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:

  • Übergabe oder Übersendung einer Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto; diese Zahlungsart führt zu einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Anmeldung! Es wird dringend empfohlen, den amtlichen pdf- Datei Vordruck A 9507 zu verwenden, um Irrtümer und Verzögerungen bei der Verbuchung der Gebühr zu vermeiden.
  • Überweisung auf das Konto der Bundeskasse Halle/DPMA
    • Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA
    • Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
    • Konto-Nummer: 700 010 54
    • Bankleitzahl: 700 000 00
  • Bareinzahlung an den Schaltern der Dokumentenannahme (in den Dienststellen München und Jena und im Technischen Informationszentrum in Berlin), oder durch (Bar-)einzahlung bei einem inländischen oder ausländischen Geldinstitut auf das Konto der Bundeskasse Halle

Beachten Sie bitte:

  • Bei der Zahlung der Gebühren sind stets der Verwendungszweck und, soweit bereits bekannt, das amtliche Aktenzeichen, ansonsten der Name des Anmelders und der Anmeldetag anzugeben.
  • Sofern Sie Gebühren aus dem Ausland Gebühren überweisen oder aus dem Ausland bar einzahlen möchten, benutzen Sie bitte folgende Daten: Begünstigter: Bundeskasse Halle/DPMA

Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
Konto-Nummer: 700 010 54
Bankleitzahl: 700 000 00
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54

Die Angaben der IBAN und BIC - Nummer tragen dazu bei, dass Überweisungen aus dem Ausland schnell und kostengünstig ausgeführt werden.

Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht verlängert. Bitte achten Sie auch darauf, dass anfallende Überweisungsgebühren zu Ihren Lasten gebucht werden. Ist der dem DPMA gutgeschriebene Betrag geringer als die Höhe der fälligen Gebühr, treten die Rechtsfolgen einer nicht vollständigen Zahlung ein.
Das heißt, Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag gilt als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013