| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelanmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von 5 Jahren) | 70 Euro |
| - bei elektronischer Anmeldung | 60 Euro |
| Sammelanmeldung (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden) | 7 Euro je Muster, mindestens jedoch 70 Euro |
| - bei elektronischer Anmeldung | 6 Euro je Muster, mindestens jedoch 60 Euro |
Für eine Sammelanmeldung mit 20 Mustern beträgt Anmeldegebühr somit 140 Euro. Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag gezahlt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen.
Wenn Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe beantragen, müssen Sie nur eine ermäßigte Anmeldegebühr zahlen. Die Anmeldegebühr beträgt dann 3 Euro je Muster. Mindestens werden jedoch 30 Euro fällig.
| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelanmeldung | 30 Euro |
| Sammelanmeldung (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden) | 3 Euro je Muster, mindestens jedoch 30 Euro |
Innerhalb von 30 Monaten können Sie entscheiden, ob Sie den Schutz auf die volle Erstschutzfrist von fünf Jahren erstrecken wollen. Die Erstreckungsgebühr beträgt 4 Euro je Muster, mindestens jedoch 40 Euro.
| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelanmeldung | 40 Euro |
| Sammelanmeldung | 4 Euro je Muster, mindestens jedoch 40 Euro |
| Schutzperiode | Euro |
|---|---|
| für das 6. bis 10. Schutzjahr | 90 Euro |
| für das 11. bis 15. Schutzjahr | 120 Euro |
| für das 16. bis 20. Schutzjahr | 150 Euro |
| für das 21. bis 25. Schutzjahr | 180 Euro |
| Die entsprechende Aufrechterhaltungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die jeweils fällige Gebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. eines Zuschlags von 50 EUR zu bezahlen. Frühestens kann sie ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. | |
Kostenmerkblatt - Liste aller Gebühren und Auslagen
Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:
Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
Konto-Nummer: 700 010 54
Bankleitzahl: 700 000 00
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
Die Angaben der IBAN und BIC - Nummer tragen dazu bei, dass Überweisungen aus dem Ausland schnell und kostengünstig ausgeführt werden.
Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht verlängert. Bitte achten Sie auch darauf, dass anfallende Überweisungsgebühren zu Ihren Lasten gebucht werden. Ist der dem DPMA gutgeschriebene Betrag geringer als die Höhe der fälligen Gebühr, treten die Rechtsfolgen einer nicht vollständigen Zahlung ein.
Das heißt, Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag gilt als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013