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Anmeldung

Ihre Geschmacksmusteranmeldung im Überblick

Antragsunterlagen für die Geschmacksmusteranmeldung

Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters


1. Was muss eine Geschmacksmusteranmeldung enthalten?

Wenn Sie Fragen zur Geschmacksmusteranmeldung haben, helfen Ihnen unsere Auskunftsstellen in München, Jena und Berlin gerne weiter.


2. Was kostet eine Geschmacksmusteranmeldung?

Die Gebühr für eine Geschmacksmusteranmeldung beträgt mindestens 70 Euro (bzw. 60 Euro bei elektronischer Anmeldung)


3. Wie ist die Anmeldung einzureichen?

Geschmacksmuster können

  • schriftlich über den Postweg,
  • elektronisch über den Dienst DPMAdirekt oder
  • persönlich beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Dienststellen München, Jena oder Berlin angemeldet werden.

Auch einige Patentinformationszentren nehmen Geschmacksmusteranmeldungen entgegen.

Eine Anmeldung mit Telefax ist wegen der schlechten Wiedergabequalität nicht zu empfehlen!


4. Beschleunigung des Verfahrens!

Das Eintragungsverfahren ist in der Regel nach 3 bis 4 Monaten abgeschlossen. Besonders schnell können wir Ihre Anmeldung unter folgenden Voraussetzungen bearbeiten:

  • Sie zahlen die Gebühren mit pdf- Datei Einzugsermächtigung (ohne die Zahlungsfrist auszuschöpfen).
  • Sie erstellen die Angabe der Erzeugnisse mit Hilfe unserer Suchmaschine. Hier finden Sie schnell und umfassend alle zulässigen Warenbegriffe.

Auch elektronisch eingereichte Anmeldungen werden schneller bearbeitet (DPMAdirekt). Die Nutzung von DPMAdirekt ist nur mit einer Signaturkarte möglich.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013 

 

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