Für Ihren Antrag müssen Sie das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formular R 5703 verwenden.
Bei einer Sammelanmeldung können Sie bis zu 100 Muster in einer Anmeldung zusammenfassen. Voraussetzung ist, dass die Muster mindestens eine gemeinsame Warenklasse haben. Bei der Sammelanmeldung müssen Sie zusätzlich das Anlageblatt R5703.2 einreichen
Die Wiedergabe des Musters kann entweder auf dem Wiedergabeformblatt
R 5703.1 aufgeklebt oder aufgedruckt oder als JPEG-Datei (*.jpg) auf einem elektronischen Datenträger (CD oder DVD) eingereicht werden.

Die Anmeldung des Geschmacksmusters muss eine Erzeugnisangabe enthalten. Bei einer Sammelanmeldung ist zu jedem Muster ein Erzeugnis anzugeben.
Für die Erzeugnisangabe nutzen Sie bitte unsere
Die Erzeugnisangabe dient der inhaltlichen Richtigkeit und Recherchierbarkeit der Registerführung sowie der Bekanntmachung. Sie hat keinen Einfluss auf den Schutzumfang!
Die elektronische Anmeldung (DPMAdirekt) ist eine Alternative zur "klassischen" Anmeldung in Papierform. Sie ermöglicht es Ihnen, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online einzureichen. Besonderer Vorteil für Sie: Ihre digitalen Bilder (im JPEG-Format [*.jpg]) können Sie per "drag and drop" direkt in das Anmeldefenster einfügen!
Für die Anmeldung notwendige Daten werden in übersichtlichen Bildschirmmasken abgefragt und automatisch in das vom DPMA geforderte Datenformat gebracht. Häufige Fehler können Sie so vermeiden. Nach Eingang der elektronischen Anmeldung erhalten Sie sofort das maßgebliche Aktenzeichen.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013