Anmelderangaben und Datenträgerformate
Konkrete Anmelderangaben
Anmelder kann
- eine natürliche Person,
- eine juristische Person oder
- eine rechtsfähige Personengesellschaft sein.
Die Anmelderangaben müssen Name und Anschrift umfassen.
Details zu den Anmelderangaben
- Wird das Geschmacksmuster für eine Firma angemeldet, so ist die im Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnung anzugeben.
- Ist ein/e Anmelder/in als juristische Person in einem Register eingetragen, muss der Name entsprechend dem Registereintrag angegeben werden.
- Soll die Anmeldung für mehrere Personen erfolgen, sind die Namen und Wohnanschriften aller Einzelpersonen anzugeben.
- Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann in das Geschmacksmusterregister eingetragen werden, wenn Name und Anschrift von mindestens einem vertretungsberechtigten Gesellschafter angegeben sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 GeschmMV).
Datenträgerformate
Folgende Formate sind für den elektronischen Datenträger gem. § 6 Abs. 4 Satz 3 GeschmMV und §§ 8 Abs. 5 Satz 3; 11 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 MarkenV zugelassen:
- CD-R
- CD-RW
- DVD-R
- DVD+R
- DVD-RW
- DVD+RW.
Die einzelnen Bilddateien sind im Format JPEG (*.jpg) im Stammverzeichnis des leeren Datenträgers abzulegen (keine Unterverzeichnisse).
Jede Datei darf nur eine Darstellung enthalten.
Die Auflösung muss mindestens 300 dpi sowie die Bildgröße mindestens 3 x 3 Zentimeter betragen.
Die Größe einer Datei darf 2 Megabyte nicht überschreiten.
Die Dateinamen der einzelnen Darstellungen sind entsprechend der Nummerierung bei Papierdarstellungen zu vergeben (z. B. 1.1.jpg).
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013