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Topografie

Registrierung der geometrischen Gestaltung von Halbleitererzeugnissen

Platine

Topografie

Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleiter sind ähnlich wie Erfindungen schutzfähig. So kann man zum Beispiel die Struktur eines Speicherchips oder eines Prozessors als Topografie anmelden.

Eine Topografie ist nur dann schutzfähig, wenn sie eine sogenannte "Eigenart" aufweist. Die Topografiestelle des Deutschen Patent- und Markenamts prüft diese Schutzvoraussetzung bei der Eintragung jedoch nicht.

Halbleiterschutzrechte sind somit - ähnlich wie Gebrauchsmuster - ungeprüfte Rechte. Sie werden erst dann überprüft, wenn jemand einen Antrag auf Löschung stellt. Eine Topografie, die die Voraussetzung Eigenart nicht erfüllt, stellt lediglich ein Scheinrecht dar und entfaltet von Anfang an keine Schutzwirkungen.

Der Schutz einer Topografie dauert 10 Jahre.

Achtung: Neues Antragsformular ab 01.11.2011!

Antrag, Merkblatt, Verordnung
Dok.-Nr.TitelWordPDFDatum
T 6603/10.11Antrag auf Eintragung des Schutzes einer Topografie eines mikroelektronischen HalbleitererzeugnissesT 6603/10.11 - Download als Word-DokumentT 6603/10.11 - Download als PDF-Dokument05.10.11
T 6604/10.11Merkblatt für die Anmelder der Topografien von mikroelektronischen HalbleitererzeugnissenT 6604/10.11 - Download als PDF-Dokument03.11.11
T 6601/3.05Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes (Halbleiterschutzverordnung - HalblSchV)T 6601/3.05 - Download als PDF-Dokument06.04.05
T 6601.1/ 3.05Ordinance Implementing the Semiconductor Protection Law (Semiconductor Protection Ordinance)T 6601.1/ 3.05 - Download als PDF-Dokument22.08.05

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.11.2011