
Topografie
Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleiter sind ähnlich wie Erfindungen schutzfähig. So kann man zum Beispiel die Struktur eines Speicherchips oder eines Prozessors als Topografie anmelden.
Eine Topografie ist nur dann schutzfähig, wenn sie eine sogenannte "Eigenart" aufweist. Die Topografiestelle des Deutschen Patent- und Markenamts prüft diese Schutzvoraussetzung bei der Eintragung jedoch nicht.
Halbleiterschutzrechte sind somit - ähnlich wie Gebrauchsmuster - ungeprüfte Rechte. Sie werden erst dann überprüft, wenn jemand einen Antrag auf Löschung stellt. Eine Topografie, die die Voraussetzung Eigenart nicht erfüllt, stellt lediglich ein Scheinrecht dar und entfaltet von Anfang an keine Schutzwirkungen.
Der Schutz einer Topografie dauert 10 Jahre.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 09.04.2013