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Stellenausschreibung

Patentprüfer/Patentprüferin im DPMA

Was Sie als Patentprüfer/Patentprüferin mitbringen sollten...

Hinweis: Derzeit keine Ausschreibungen

Abschluss, Berufspraxis, Kenntnisse

Patentprüferin und Patentprüfer vor einem Computerbildschirm

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Berg- und Hüttenwesen, Bauwesen, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnologie, Automatisierungstechnik, Energietechnik, Allgemeine Elektrotechnik, Physik, Medizintechnik)
  • eine daran anschließende mindestens 5-jährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Naturwissenschaften oder Technik
  • Fremdsprachenkenntnisse insbesondere in Englisch (Französisch wünschenswert)
  • gute IT-Anwender-Kenntnisse, speziell Datenbankrecherchen
  • Erfahrungen in IT-Projekten sind vorteilhaft, insbesondere Kenntnisse bzw. Erfahrung in der Programmierung sind gewünscht

Spezialisierung

  • Neben einem breiten Grundlagenwissen im jeweiligen Studienfach sind Fachkenntnisse auf mindestens einem Spezialgebiet vorteilhaft.

Zudem

  • ein praxisnahes, anwendungsbereites wissenschaftlich-technisches Fachwissen
  • ein weitgefächertes Interesse an technischen Fragestellungen und gleichermaßen am gewerblichen Rechtsschutz
  • analytische Fähigkeiten
  • Fähigkeit zu detailgenauem Bewerten
  • Präzision im sprachlichen und schriftlichen Ausdruck
  • ein hohes Maß an Lernbereitschaft
  • Freude daran, an einem modernen Arbeitsplatz langfristig Spitzenleistungen zu erbringen

Wir bieten:

  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Kleinkinder können in unserer Kinderkrippe betreut werden
    • Telearbeitsplätze
    • viele verschiedene Teilzeitmodelle
    • gleitende Arbeitszeit mit der Möglichkeit von Gleittagen
    • geregelte Arbeitszeiten
  • Eine intellektuell anspruchsvolle, verantwortungsvolle Tätigkeit, die in dieser Form einzigartig ist. Als Patentprüfer/-in entscheiden Sie alleine über die Patentierbarkeit einer Erfindung.
  • Einen modernen Arbeitsplatz mitten in München.


  • Sie können:
    • bei besonderer Eignung vorübergehend in unterstützenden Fachgebieten bzw. in Projekten (auch außerhalb der Patentprüfung) zum Einsatz kommen
    • an Projekten wie der elektronischen Schutzrechtsakte mitarbeiten
    • das DPMA auf Messen vertreten
    • am Austausch mit Prüfern anderer Patentämter (derzeit USA, China, Brasilien, Großbritannien) und Sprachausbildungen teilnehmen.
    • Durch permanente Aus- und Fortbildung können Sie sich immer auf dem neuesten Stand halten.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 08.05.2013