Patentassessor
Welche beruflichen Möglichkeiten haben Sie?
Patentanwalt, Patentassessor, Syndikuspatentanwalt
Nach bestandener Prüfung dürfen Sie sich Patentassessor nennen und haben folgende berufliche Möglichkeiten:
- Sie können als Patentassessor in einem ständigen Dienstverhältnis tätig werden und dabei auch einen begrenzten Kreis Dritter beraten und vertreten (§ 155 PAO).
- Sie können als freiberuflicher Patentanwalt tätig werden, allerdings nur, wenn Sie zuvor von der Patentanwaltskammer als Patentanwalt zugelassen und vereidigt worden sind.
- Sie können als Patentassessor in einem ständigen Dienstverhältnis stehen und daneben als freiberuflicher Patentanwalt für Dritte tätig werden (so genannter Syndikuspatentanwalt).
Syndikuspatentanwälte dürfen für Ihren Arbeitgeber nicht als Patentanwalt auftreten (§ 41 a Abs. PAO). Zudem unterliegen sie bestimmten berufsrechtlichen Tätigkeitsverboten (§ 41 a Abs. 2 PAO).
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.06.2012