Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung nach § 158 PAO ist in einem formlosen Schreiben an die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts zu richten (§ 158 i.V.m. § 10 Abs. 1 PAO).
Der Antrag samt Unterlagen (s. nachfolgend) muss sechs Monate vor Prüfungstermin eingehen, d.h.
Fügen Sie dem Antrag (1) bitte folgende Unterlagen bei:
(2) Einen von Ihnen erstellten und unterzeichneten Tätigkeitsbericht über eine zehn- bzw. achtjährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
(3) Bestätigung des Tätigkeitsberichts nach (2) durch den betreffenden Arbeitgeber
(4) Lebenslauf in tabellarischer Form mit Datum und Unterschrift
(5) Lichtbild aus neuester Zeit, in loser Form, rückseitig Name und Geburtsdatum
(6) Kopie von Personalausweis oder Reisepass
(7) Geburtsurkunde
(8) Zeugnis der Studienabschlussprüfung (z. B. Diplomprüfungszeugnis)
(9) Urkunde über den Studienabschluss (z. B. Diplomurkunde)
(10) Ggf. Zeugnis über die bestandene Europäische Eignungsprüfung
(11) Ggf. Promotionsurkunde
(12) Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des allgemeinen Rechts
Die Unterlagen zu (1) bis (4) sind im Original vorzulegen.
Die Unterlagen zu (6) sind in einfacher Kopie vorzulegen.
Die Unterlagen zu (7) bis (12) sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Auch eingereichte Originale werden nicht zurückgeschickt, sondern verbleiben in der Akte. Nach Ablauf unserer intern festgelegten Aufbewahrungszeiten werden die Akten mit allen Unterlagen vernichtet. Die einzureichenden Unterlagen können per Post oder Direkteinwurf im Hausbriefkasten des DPMA an uns geschickt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Unterlagen grundsätzlich nicht persönlich entgegennehmen.
Das Muster für den Tätigkeitsbericht (2) und dessen Bestätigung (3) ist über den VPP (Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes) zu beziehen:
VPP-Geschäftsstelle
Josef-Albers-Str. 40
99085 Erfurt
Tel.: 0361-5 61 61 98
Fax: 0361-5 61 61 99
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.06.2012