Auf Antrag können Sie während der Ausbildungsabschnitte
Unterhaltsbeihilfe in Form eines Darlehens erhalten (§ 43 a - 43 l PatAnwAPO).
Die Darlehensberechtigung richtet sich nach Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit.
Das Darlehen wird mit 6% jährlich verzinst und ist in gleichbleibenden monatlichen Raten in Höhe von 200.- Euro zurückzuzahlen, und zwar für jeweils drei Monate im Voraus. Rückzuzahlen sind also in dreimonatigen Abständen jeweils 600.- Euro. Die erste Rate ist zwei Jahre nach der letzten Auszahlung von Unterhaltsbeihilfe zu leisten.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.06.2012