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Unterhaltsbeihilfe

Was müssen Sie wissen?

Unterhaltsbeihilfe nur für bestimmte Ausbildungsabschnitte

Auf Antrag können Sie während der Ausbildungsabschnitte

  • beim Deutschen Patent- und Markenamt,
  • beim Bundespatentgericht,
  • bei einem Gericht für Patentstreitsachen (ggf.) und
  • während der Prüfungszeit

Unterhaltsbeihilfe in Form eines Darlehens erhalten (§ 43 a - 43 l PatAnwAPO).

Die Darlehensberechtigung richtet sich nach Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit.

Rückzahlung und Verzinsung

Das Darlehen wird mit 6% jährlich verzinst und ist in gleichbleibenden monatlichen Raten in Höhe von 200.- Euro zurückzuzahlen, und zwar für jeweils drei Monate im Voraus. Rückzuzahlen sind also in dreimonatigen Abständen jeweils 600.- Euro. Die erste Rate ist zwei Jahre nach der letzten Auszahlung von Unterhaltsbeihilfe zu leisten.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.06.2012