Dieser Abschnitt wird laufend aktualisiert.
Bei Diplom-Studiengängen mit nichttechnischen Anteilen, wie z.B. bei Wirtschaftsingenieurstudiengängen, sind Gewichtung und Verteilung der technischen/naturwissenschaftlichen Anteile gegenüber den nichttechnischen Anteilen der Kombination maßgeblich; die technischen/naturwissenschaftlichen Anteile müssen überwiegen. Als Kriterien hierfür ziehen wir in erster Linie die Semesterwochenstunden und ergänzend das Thema der Diplomarbeit heran. Die Fakultät, an der das Studium angesiedelt ist, hat eine Indizwirkung. Durch technische/naturwissenschaftliche Masterstudiengänge, die zusätzlich absolviert werden und mit dem interdisziplinären Diplomstudium fachlich zusammenhängen, können fehlende Technik/Naturwissenschaft-Anteile im Einzelfall ausgeglichen werden.
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Es zeichnet sich ab, dass Bewerber, die keinen überwiegend technischen/naturwissenschaftlichen Bachelor vorweisen können, zur Patentanwaltsausbildung selbst dann nicht zugelassen werden können, wenn der nachfolgende Master überwiegend oder sogar rein technisch/naturwissenschaftlich war. Eine Bachelor-Master-Kombination muss nämlich durchgehend überwiegend technisch/naturwissenschaftlich absolviert werden.
Im Fall eines mit dem Staatsexamen abgeschlossenen (Tier-)Medizinstudiums können fehlende Technik/Naturwissenschaft-Anteile durch einen zusätzlich absolvierten technisch/naturwissenschaftlichen Masterstudiengang, der mit einem (Tier-)Medizinstudium fachlich zusammenhängt, im Einzelfall ausgeglichen werden.
Hinsichtlich Bachelor-Master-Kombinationen wird auf die obigen Ausführungen unter diesem Stichwort verwiesen.
Ein mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossenes Pharmaziestudium ist ein naturwissenschaftliches Studium i.S.v. § 6 PAO. Das praktische Jahr im Anschluss an das Zweite Staatsexamen kommt als praktische technische Tätigkeit in Betracht.
Ein Diplom-Psychologie-Studium ist ein geisteswissenschaftliches Studium und berechtigt daher nicht zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
Hinsichtlich Bachelor-Master-Kombinationen wird auf die obigen Ausführungen unter diesem Stichwort verwiesen.
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 15.06.2010