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Formalitäten

Welche Formalitäten müssen Sie beachten?

Adressat

Der Antrag, zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen zu werden, ist in einem formlosen Schreiben an die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu richten (§ 2 Abs. 1 PatAnwAPO).

Unterlagen

Fügen Sie dem (1) Antrag bitte folgende Unterlagen bei (§ 2 Abs. 2 PatAnwAPO):

(2) Ausbildungserklärung des Ausbilders,

  • an die Präsidentin des DPMA gerichtet
  • in "Ich-Form" verfasst
  • den Tag des Ausbildungsbeginns nennend, Beginn jedoch frühestens mit Eingang der Ausbildungserklärung im DPMA (§ 14 Abs. 1 Satz 2 PatAnwAPO);

(3) Lebenslauf in tabellarischer Form mit Datum und Unterschrift;
(4) Lichtbild aus neuester Zeit, in loser Form, rückseitig Name und Geburtsdatum;
(5) Kopie von Personalausweis oder Reisepass;
(6) Geburtsurkunde;
(7) Zeugnis der Studienabschlussprüfung (z. B. Diplomprüfungszeugnis);
(8) Urkunde über den Studienabschluss (z. B. Diplomurkunde);
(9) Ggf. Promotionsurkunde;
(10) Nachweis(e) zur einjährigen praktischen technischen Tätigkeit, vorzulegen als Bescheinigung des Arbeitgebers/der Praktikumsstelle

Die Unterlagen zu (1) bis (3) sind im Original vorzulegen.

Die Unterlagen zu (5) sind in einfacher Kopie vorzulegen

Die Unterlagen zu (6) bis (10) sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen.

Bitte beachten Sie:
Auch eingereichte Originale werden nicht zurückgeschickt, sondern verbleiben in der Akte. Nach Ablauf unserer intern festgelegten Aufbewahrungszeiten werden die Akten mit allen Unterlagen vernichtet.

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 09.11.2011