
Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen schlichtet bei Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses etwas erfunden hat, und seinem Arbeitgeber. Dabei geht es vor allem um die angemessene Vergütung für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber dessen Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat und wirtschaftlich verwertet.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Erfindervergütung muss in vielen Fällen zunächst die Schiedsstelle angerufen werden. Diese unterbreitet den Beteiligten Einigungsvorschläge. Die Parteien können diese als verbindlich annehmen, können den Vorschlägen aber auch widersprechen oder sich außeramtlich einigen.
Die Schiedsstelle ist mit drei Personen besetzt: einem Juristen als Vorsitzendem und zwei Patentprüfern des DPMA, die das jeweilige technische Gebiet betreuen.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 17.11.2009